Gegen ein abgestuftes Lebensrecht
Kolpingwerk kritisiert Entscheidung des
Bundestages zur beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
Kaiserslautern
(12.07.2011 / tb). - Der Landesvorsitzende
des Kolpingwerkes Rheinland-Pfalz, Andreas W. Stellmann (Heßheim), kritisierte in
Kaiserslautern scharf die Entscheidung des Bundestages, die Präimplantationsdiagnostik
(PID) gesetzlich zuzulassen: „Neben Abtreibung ist damit eine weitere Methode
der Selektion in Deutschland möglich. Menschen können mit Hilfe der PID bereits
im Labor aussortiert werden. Menschen entscheiden, was lebenswertes
und was lebensunwertes Leben ist. Wir sind aber nicht Herr über Leben und Tod!“
Mit dem neuen Gesetz
sind Gentests an Embryonen künftig in Deutschland unter bestimmten Auflagen
zugelassen. Paare dürfen die Methode nutzen, wenn auf Grund ihrer genetischen
Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder
Fehlgeburt wahrscheinlich ist. 326 Parlamentarier billigten den Beschluss.
Dagegen stimmten 260 Abgeordnete. Acht enthielten sich.
Wenn es erlaubt sei, sagte
Stellmann, der Diakon mit Zivilberuf ist, Embryonen mit Veranlagung zu
Krankheiten auszusortieren, würde auch das Lebensrecht und die Menschenwürde
der unter uns lebenden behinderten Menschen und Kranken beschädigt. Das Gesetz sei
ein Schlag gegen die Menschen, die sich liebevoll und mit großem Einsatz um ein
behindertes Kind kümmerten oder einen kranken Angehörigen pflegten. Die meisten
Erkrankungen und Behinderungen würden zudem durch die neue Gesetzeslage nicht ausgeschlossen,
betonte der Vorsitzende des katholischen Sozialverbandes. Eine Gesellschaft,
die um Menschlichkeit ringe, deren Fundament immer noch das christliche
Menschenbild und die Menschenrechte seien, lebe aus der gelebten Solidarität
mit ihren schwachen Gliedern, mit der Kranken, Behinderten und Alten gewährten
Zuwendung. Das neue Gesetz untergrabe diese unabdingbare Grundhaltung für eine
menschliche Entwicklung unserer Gesellschaft. „Das Kolpingwerk sieht dies mit
großer Sorge und wird sich weiter für einen wirkungsvollen Schutz des menschlichen
Lebens von seiner Zeugung bis zu seinem Tod einsetzen. Menschrechte sind
unteilbar, Deshalb sind wir gegen ein abgestuftes Lebensrecht. Das gleiche
Lebensrecht für alle ist die Basis einer humanen Welt!“
Das Kolpingwerk zählt in Rheinland-Pfalz
und Saarland über 13.000 Mitglieder in 160 örtlichen Gemeinschaften, den
Kolpingsfamilien. In der Diözese Speyer gehören dem Verband 6.500 Mitglieder in
65 Kolpingsfamilien an. Weltweit engagieren sich im Kolpingwerk 500.000
Mitglieder in über 60 Ländern auf allen Kontinenten. Sein Wahlspruch lautet: „Verantwortlich leben – Solidarisch handeln.“
(tb)