Gegen ein abgestuftes Lebensrecht

Kolpingwerk kritisiert Entscheidung des Bundestages zur beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Kaiserslautern (12.07.2011 / tb). - Der Landesvorsitzende des Kolpingwerkes Rheinland-Pfalz, Andreas W. Stellmann (Heßheim), kritisierte in Kaiserslautern scharf die Entscheidung des Bundestages, die Präimplantationsdiagnostik (PID) gesetzlich zuzulassen: „Neben Abtreibung ist damit eine weitere Methode der Selektion in Deutschland möglich. Menschen können mit Hilfe der PID bereits im Labor aussortiert werden. Menschen entscheiden, was lebenswertes und was lebensunwertes Leben ist. Wir sind aber nicht Herr über Leben und Tod!“

Mit dem neuen Gesetz sind Gentests an Embryonen künftig in Deutschland unter bestimmten Auflagen zugelassen. Paare dürfen die Methode nutzen, wenn auf Grund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. 326 Parlamentarier billigten den Beschluss. Dagegen stimmten 260 Abgeordnete. Acht enthielten sich.

Wenn es erlaubt sei, sagte Stellmann, der Diakon mit Zivilberuf ist, Embryonen mit Veranlagung zu Krankheiten auszusortieren, würde auch das Lebensrecht und die Menschenwürde der unter uns lebenden behinderten Menschen und Kranken beschädigt. Das Gesetz sei ein Schlag gegen die Menschen, die sich liebevoll und mit großem Einsatz um ein behindertes Kind kümmerten oder einen kranken Angehörigen pflegten. Die meisten Erkrankungen und Behinderungen würden zudem durch die neue Gesetzeslage nicht ausgeschlossen, betonte der Vorsitzende des katholischen Sozialverbandes. Eine Gesellschaft, die um Menschlichkeit ringe, deren Fundament immer noch das christliche Menschenbild und die Menschenrechte seien, lebe aus der gelebten Solidarität mit ihren schwachen Gliedern, mit der Kranken, Behinderten und Alten gewährten Zuwendung. Das neue Gesetz untergrabe diese unabdingbare Grundhaltung für eine menschliche Entwicklung unserer Gesellschaft. „Das Kolpingwerk sieht dies mit großer Sorge und wird sich weiter für einen wirkungsvollen Schutz des menschlichen Lebens von seiner Zeugung bis zu seinem Tod einsetzen. Menschrechte sind unteilbar, Deshalb sind wir gegen ein abgestuftes Lebensrecht. Das gleiche Lebensrecht für alle ist die Basis einer humanen Welt!“ 

Das Kolpingwerk zählt in Rheinland-Pfalz und Saarland über 13.000 Mitglieder in 160 örtlichen Gemeinschaften, den Kolpingsfamilien. In der Diözese Speyer gehören dem Verband 6.500 Mitglieder in 65 Kolpingsfamilien an. Weltweit engagieren sich im Kolpingwerk 500.000 Mitglieder in über 60 Ländern auf allen Kontinenten. Sein Wahlspruch lautet: „Verantwortlich leben – Solidarisch handeln.“ (tb)