KOLPING für Verbot der PID
Gegen
den „Machbarkeitswahn in der Fortpflanzungsmedizin“ – Im Gespräch mit Abgeordneten
des Deutschen Bundestages
Kaiserslautern
/ Mainz (17.01.2011 / tb). – Für eine vorbehaltlose
durch das Gesetz wirksam geschützte Achtung vor dem Leben setzt sich das Kolpingwerk in Rheinland-Pfalz ein. Landesvorsitzender
Klaus Butz (Hirschhorn) erklärte in Mainz vor dem Vorstand des Kolping-Landesverbandes und weiteren Verantwortungsträgern,
dass sich das Kolpingwerk für ein klares Verbot der
sog. PID, der Präimplantationsdiagnostik, ausspreche.
„Ein Staat, der auf der Basis die Würde des Menschen und die unveräußerlichen
und unverletzbaren Menschenrechte gründet und allein daraus sein Existenzrecht
bezieht, kann es nicht zulassen, dass das erste aller Menschenrechte, das Recht
auf Leben, von Bedingungen abhängig gemacht wird“, erklärte Butz wörtlich.
Solche
Bedingungen seien die „Gewünschtheit“ eines Kindes
als Voraussetzung dafür, dass es vom Zeitpunkt der Empfängnis an angenommen
werden kann, oder auch die Gesundheit eines Embryos. Das Kolpingwerk
wende sich gegen einen Plan- und Machbarkeitswahn in unserer Gesellschaft, der alle
natürlichen Risiken von Schwangerschaft und Geburt nach dem neusten Stand der
Technik minimieren und mit Hilfe der PID das „gesunde Kind“ garantieren will.
Die vorgeburtliche Diagnostik könne zu einem Instrument der Selektion werden, wenn
Embryonen mit Erbschädigungen das Lebensrecht abgesprochen würde. „Leben ist
wesentlich Risiko“, sagte der Vorsitzende des Kolpingwerkes.
Es beinhalte auch das uneingeschränkte Ja zum beschädigten und behinderten
Leben und seiner unantastbaren Würde gemäß Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Das
Kolpingwerk in Rheinland-Pfalz hat sich ohne
Einschränkungen die Stellungnahme des Bundeshauptausschusses des Kolpingwerkes Deutschland vom 5. November 2010 zu eigen gemacht. Darin heißt es:
Die
unverfügbare Würde des Menschen muss vom ersten Moment seiner Existenz im Mittelpunkt
stehen und zentrale Richtschnur in allen Lebensphasen sein. Daher ist eine
gesetzliche Regelung mit einem Verbot der Präimplantationsdiagnostik
unverzichtbar. Der Mensch macht sich bei dieser Diagnose zum Herrn über Leben
und Tod.
Präimplantationsdiagnostik ist mit dem christlichen Menschenbild nicht zu vereinbaren. Es
verstößt gegen die Achtung der Menschenwürde und dem im Grundgesetz
festgelegten Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Darüber
hinaus verletzt es das grundgesetzlich festgeschriebene Verbot der
Benachteiligung wegen einer Behinderung, wenn das Leben eines Embryos wegen
eines auffälligen genetischen Befundes vernichtet wird. Die Unverfügbarkeit
des menschlichen Lebens verbietet jede Selektion von Embryonen. Nach unserer
Verfassung ist menschliches Leben einzigartig, wertvoll und uneingeschränkt
schützenswert - unabhängig von Behinderungen oder Krankheiten.
Das
Akzeptieren von Unvollkommenheit und Unverfügbarkeit
des Lebens müssen wir in einer Gesellschaft, in der allzu häufig die perfekte
Programmierbarkeit des Lebens unterstellt wird, neu erlernen. Der Schutz
jeglichen Lebens muss im Vordergrund stehen. Das macht die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik erneut deutlich.
Das
Kolpingwerk Deutschland begrüßt die Aufhebung des
Fraktionszwanges bei einer Entscheidung über die Präimplantationsdiagnostik
im Deutschen Bundestag. Bei einer solchen Entscheidung sind die Abgeordneten
allein ihrem Gewissen verpflichtet.
Das
Kolpingwerk ist in einen Dialog mit den
Bundestagsabgeordneten von Rheinland-Pfalz getreten. In einem Schreiben, das
die Position des Kolpingwerkes zur PID widergibt,
forderte es die Volksverteter zu einer Stellungnahme
auf. Die Antwortschreiben der Abgeordneten zeigen ein hohes Maß an Problembewusstein und eine auf hohem
geistigen Niveau geführte ethische Debatte. Kolping
hat aus allen Parteien Zustimmung für seine Position gefunden. Auch dort, wo
sich ein Dissenz zeigt, wird um eine vor dem
Grundgesetz und seiner Werteordnung ethisch verantwortbare Haltung gerungen. Kolping wird mit den Abgeordneten im Gespräch bleiben.
Das Kolpingwerk zählt in
Rheinland-Pfalz und Saarland über 15.000 Mitglieder in 200 örtlichen
Gemeinschaften, den Kolpingsfamilien. In der Diözese
Speyer gehören dem Verband 6.500 Mitglieder in 65 Kolpingsfamilien
an. Weltweit engagieren sich im Kolpingwerk 500.000
Mitglieder in über 60 Ländern auf allen Kontinenten. Sein Wahlspruch lautet: „Verantwortlich leben – Solidarisch handeln.“