KOLPING für Verbot der PID

Gegen den „Machbarkeitswahn in der Fortpflanzungsmedizin“ – Im Gespräch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Kaiserslautern / Mainz (17.01.2011 / tb). – Für eine vorbehaltlose durch das Gesetz wirksam geschützte Achtung vor dem Leben setzt sich das Kolpingwerk in Rheinland-Pfalz ein. Landesvorsitzender Klaus Butz (Hirschhorn) erklärte in Mainz vor dem Vorstand des Kolping-Landesverbandes und weiteren Verantwortungsträgern, dass sich das Kolpingwerk für ein klares Verbot der sog. PID, der Präimplantationsdiagnostik, ausspreche. „Ein Staat, der auf der Basis die Würde des Menschen und die unveräußerlichen und unverletzbaren Menschenrechte gründet und allein daraus sein Existenzrecht bezieht, kann es nicht zulassen, dass das erste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben, von Bedingungen abhängig gemacht wird“, erklärte Butz wörtlich.

Solche Bedingungen seien die „Gewünschtheit“ eines Kindes als Voraussetzung dafür, dass es vom Zeitpunkt der Empfängnis an angenommen werden kann, oder auch die Gesundheit eines Embryos. Das Kolpingwerk wende sich gegen einen Plan- und Machbarkeitswahn in unserer Gesellschaft, der alle natürlichen Risiken von Schwangerschaft und Geburt nach dem neusten Stand der Technik minimieren und mit Hilfe der PID das „gesunde Kind“ garantieren will. Die vorgeburtliche Diagnostik könne zu einem Instrument der Selektion werden, wenn Embryonen mit Erbschädigungen das Lebensrecht abgesprochen würde. „Leben ist wesentlich Risiko“, sagte der Vorsitzende des Kolpingwerkes. Es beinhalte auch das uneingeschränkte Ja zum beschädigten und behinderten Leben und seiner unantastbaren Würde gemäß Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

Das Kolpingwerk in Rheinland-Pfalz hat sich ohne Einschränkungen die Stellungnahme des Bundeshauptausschusses des Kolpingwerkes Deutschland vom 5. November 2010 zu eigen gemacht. Darin heißt es:

Die unverfügbare Würde des Menschen muss vom ersten Moment seiner Existenz im Mittelpunkt stehen und zentrale Richtschnur in allen Lebensphasen sein. Daher ist eine gesetzliche Regelung mit einem Verbot der Präimplantationsdiagnostik unverzichtbar. Der Mensch macht sich bei dieser Diagnose zum Herrn über Leben und Tod.

Präimplantationsdiagnostik ist mit dem christlichen Menschenbild nicht zu vereinbaren. Es verstößt gegen die Achtung der Menschenwürde und dem im Grundgesetz festgelegten Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Darüber hinaus verletzt es das grundgesetzlich festgeschriebene Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung, wenn das Leben eines Embryos wegen eines auffälligen genetischen Befundes vernichtet wird. Die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens verbietet jede Selektion von Embryonen. Nach unserer Verfassung ist menschliches Leben einzigartig, wertvoll und uneingeschränkt schützenswert - unabhängig von Behinderungen oder Krankheiten.

Das Akzeptieren von Unvollkommenheit und Unverfügbarkeit des Lebens müssen wir in einer Gesellschaft, in der allzu häufig die perfekte Programmierbarkeit des Lebens unterstellt wird, neu erlernen. Der Schutz jeglichen Lebens muss im Vordergrund stehen. Das macht die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik erneut deutlich.

Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt die Aufhebung des Fraktionszwanges bei einer Entscheidung über die Präimplantationsdiagnostik im Deutschen Bundestag. Bei einer solchen Entscheidung sind die Abgeordneten allein ihrem Gewissen verpflichtet.

Das Kolpingwerk ist in einen Dialog mit den Bundestagsabgeordneten von Rheinland-Pfalz getreten. In einem Schreiben, das die Position des Kolpingwerkes zur PID widergibt, forderte es die Volksverteter zu einer Stellungnahme auf. Die Antwortschreiben der Abgeordneten zeigen ein hohes Maß an Problembewusstein und eine auf hohem geistigen Niveau geführte ethische Debatte. Kolping hat aus allen Parteien Zustimmung für seine Position gefunden. Auch dort, wo sich ein Dissenz zeigt, wird um eine vor dem Grundgesetz und seiner Werteordnung ethisch verantwortbare Haltung gerungen. Kolping wird mit den Abgeordneten im Gespräch bleiben.

Das Kolpingwerk zählt in Rheinland-Pfalz und Saarland über 15.000 Mitglieder in 200 örtlichen Gemeinschaften, den Kolpingsfamilien. In der Diözese Speyer gehören dem Verband 6.500 Mitglieder in 65 Kolpingsfamilien an. Weltweit engagieren sich im Kolpingwerk 500.000 Mitglieder in über 60 Ländern auf allen Kontinenten. Sein Wahlspruch lautet: „Verantwortlich leben – Solidarisch handeln.“