„Die Armut von
Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung!“
Kolping begrüßt
Harz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgericht
Kaiserslautern (11.02.2010 / tb). "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Grundsicherungsleistungen für Kinder und Jugendliche. Die Ermittlung der Regelsätze muss transparent, nachvollziehbar und existenzsichernd gestaltet werden“, sagte Diakon Andreas W. Stellmann, Heßheim, für das Kolpingwerk Diözesanverband Speyer. Die bisherigen Regelsätze würden von vielen Hartz-IV-Empfängern als willkürlich und ungerecht empfunden. „Die betroffenen Familien sind schon bei der jüngsten Kindergelderhöhung leer ausgegangen, weil das Kindergeld komplett auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dazu kommt noch, dass die spezifische Bedarfslage ihrer Kinder jahrelang unberücksichtigt geblieben ist." Dies müsse sich ändern, meinte Stellmann, der im Diözesanvorstand für den Aufgabenbereich Gesellschaft und Politik verantwortlich ist.
Viele unter der Armutsgrenze lebenden Menschen würden sich als bewusst ausgeschlossen von unserer Gesellschaft und deren aktiver Mitgestaltung erfahren. Sie hätten das Gefühl, dass die materiell gut Situierten, deren Vertreter die Politik und Gesetze bestimmten, sich am staatlichen Steuertopf bedienten, und die oft unverschuldet, z.B. durch Arbeitslosigkeit, in Armut Geratenen die Zeche bezahlen müssten.
Die Armut von Kindern und Jugendlichen sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die materielle Unterstützung könne nur ein Baustein sein, für die Partizipation von armen Familien am Leben unserer Gesellschaft. "Um den Kindern aus diesen Familien einen Weg aus dem Teufelskreis von Armut und Transferabhängigkeit zu eröffnen, müssen wir auf Bildung setzen", betont der Diakon, der selbst kommunal- und sozialpolitisch tätig ist. Wer sich nur auf höhere Transferzahlungen verlasse, betreibe eine fürsorgliche Vernachlässigung von jungen Menschen. „Und die Finanzierung der Folgen von Verwahrlosung junger Menschen ist teurer als eine kluge und präventive Sozial- und Gesellschaftspolitik!“ Auch daran erinnere das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil.
Das Kolpingwerk
zählt in der Diözese Speyer 6.700 Mitglieder in 68 örtlichen Gemeinschaften,
den Kolpingsfamilien. 1.100 Mitglieder sind unter 30
Jahre alt und gehören der Kolpingjugend an. In
Deutschland hat der Verband, der sich auf den Seligen Adolph Kolping und seine Katholischen Gesellenvereine zurückführt,
264.000 Mitglieder in 2.700 Kolpingsfamilien.
Weltweit zählt das Kolpingwerk 500.000 Mitglieder in
60 Ländern auf allen Kontinenten. Sein Wahlspruch lautet: „Verantwortlich leben
– Solidarisch handeln.“ (tb)