Lebensschutz ist nicht
teil- oder abstufbar!
Stellungnahme des Diözesanvorstandes: Embryonen haben eigenes Lebensrecht
Maria Rosenberg / Kaiserslautern. Unter dem Leitwort: "Von Anfang an uns anvertraut. Menschsein beginnt vor der Geburt" begehen die Kirchen in Deutschland vom 29. April bis zum 5. Mai die Woche für das Lebens. Das Kolpingwerk unterstützt die Zielsetzung dieser Woche. Es tritt für die Unteilbarkeit des Lebensschutzes und die Unantastbarkeit des ersten aller Menschenrechte, des Rechtes auf Leben, ein. In seiner Klausurtagung am 1. April in Maria Rosenberg hat sich der Diözesanvorstand intensiv mit dem Thema Embryonenschutz und Embryonenforschung befaßt. Er hat nachfolgende Stellungenahme verabschiedet:
Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz unter Vorsitz des Justizministers Mertin hat am 18. Januar 2006 einen Bericht veröffentlicht, in welchem eine weitere Liberalisierung des Embryonenschutzes gefordert wird, so dass von Schutz kaum noch die Rede sein kann, sondern viel mehr von einer Rechtfertigung der Embryonenforschung.
Wir unterstützen das Sondervotum des Kommissionsmitgliedes Prof. Dr. Johannes Reiter aus Mainz, welcher dieses Papier in der vorliegenden Form als Ganzes ablehnt.
Künstliche Befruchtung ("In-Vitro-Fertilisation") ist an sich bereits eine höchst problematische Angelegenheit, da sie den Beginn des menschlichen Lebens aus dem Zusammenhang der leib-seelischen Beziehung der Eltern herauslöst, ins Labor verlagert und damit dem Zugriff und den Interessen Dritter zugänglich macht. Das bestehende Gesetz stellt sowieso schon einen Kompromiss dar. Es erlaubt diese künstliche Befruchtung unter der Bedingung, dass sie an maximal drei Eizellen durchgeführt wird und dass alle befruchteten Eizellen in den Leib der Frau zurückgesetzt werden, so dass keine Embryonen übrig bleiben und damit anderen Zwecken als der Fortpflanzung zugeführt werden.
Genau diese Regel will die Kommission durchbrechen und somit ganz bewusst so genannte "überzählige" Embryonen herstellen, welche für die Forschung verwendet werden sollen. Dabei wird dem pränidativen Embryo (d.i. der Embryo vor der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut der Frau) kein Anspruch auf ein volles Schutzniveau mehr zugebilligt, sondern nur noch ein Sonderstatus, eine abgeschwächte Schutzwürdigkeit, welche man dann in einer Güterabwägung der Forschungsfreiheit unterordnet.
Lebensschutz ist jedoch nicht teil- oder abstufbar. Es ist nicht akzeptabel, Embryonen mit eigenem Lebensrecht für vage Heilungsversprechen zu verbrauchen. Embryonale Stammzellforschung ist allein schon deswegen abzulehnen, weil die ihr zu Grunde liegende Handlung, nämlich die Tötung von Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen, ethisch nicht zu rechtfertigen ist. Jede Ethik des Heilens muss ihre Grenzen am Lebensrecht anderer Menschen finden.
Die Festlegung eines Sonderstatus für den pränidativen Embryo ist willkürlich. Mit der gleichen Begründung kann man dann auch - wenn die Forschung danach verlangt – einen solchen Sonderstatus für spätere Entwicklungs- bzw. Lebensstadien einfordern, z.B. für bereits eingenistete Embryonen oder auch für demente, sehr alte, kranke oder schwerstbehinderte Menschen. Im Konfliktfall muss der Menschenwürde und damit dem Recht auf Leben der Vorrang eingeräumt werden. Die Grenze der Nidation überzeugt nicht, da dabei nichts Wesentliches zur Entstehung neuen menschlichen Lebens bei der Verschmelzung von Samenzelle und Eizelle hinzu kommt. Als Kolpingwerk ist uns der Schutz des menschlichen Lebens von der Befruchtung bis zum natürlichen Tod ein Herzensanliegen.