"Menschliches Leben wählen, nicht auswählen"

Diözesanwallfahrt des Kolpingwerkes nach Bockenheim Prof. Dr. Maria Böhmer MdB zum Thema: "Was ist der Mensch?"

Bockenheim.- Unter ein Wort Adolph Kolpings: "Wer wahrhaft liebt, der gibt sich ganz " stellte Diözesanpräses Pfarrer Andreas König, Hochspeyer, seine erste Predigt anlässlich der traditionellen Wallfahrt des Kolpingwerkes Diözesanverbandes Speyer während der Eucharistiefeier an der Heiligenkirche von Bockenheim, zu der sich mehr als 400 Teilnehmer eingefunden hatten.

Bewußt stelle er in seine erste Predigt als Diözesanpräses vor der großen Kolpinggemeinde zwei zentrale Themen, die für ihn selbst als Priester, aber auch für die Kolpingsfamilien, ihr Selbstverständnis und ihren Auftrag von grundlegender Bedeutung sind: Die Eucharistie als das große Geschenk der Liebe Gottes an uns Menschen und der Mensch als Geschöpf der Liebe Gottes. Beide Themen markierten das Zentrum des Evangeliums, wie es Jesu im Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe den Menschen aufgegeben und ihnen vorgelebt hat.

In unserer Zeit sei kein Wort so sehr erklärungsbedürftig wie: "Liebe". Manche sagten Liebe und meinten größte Lieblosigkeit, sie sagten Liebe und dächten nur an sich. Was Liebe aber ausmache, habe einmal Kolping prägnant formuliert: "Wer aber wahrhaft liebt, der gibt nicht bloß dies und das, der gibt sich ganz. Wahre Liebe kennt keinen, gar keinen Rückhalt." Wahre Liebe meine Hingabe, damit stünden wir in der Mitte des Evangeliums vom Fest Peter und Paul, der dreimaligen Anfrage des Auferstandenen an Petrus: Liebst Du mich? (Joh 21,15ff) Dreimal antworte Petrus mit Ja, dreimal werde er beauftragt: Weide meine Schafe! Abschließend fordere Jesus Petrus auf: Folge mir nach!

Eine freie Deutung dieser Begegnung zwischen dem Auferstandenen und Petrus beziehe die dreimalige Frage Jesu auf dessen eigenen dreifachen Weg der wahren Liebe, der völligen Selbsthingabe ohne Rückhalt, ohne Rückversicherung:

Der erste Wege sei der Weg in die Menschwerdung. In Jesus werde der große allmächtige Gott ein kleines schwaches Kind, von den Mächtigen dieser Welt nicht erkannt, ja sogar verfolgt: "Er kam in sein Eigentum, aber die seinen nahmen ihn nicht auf. Allen aber, die ihn aufnahmen, gab er Macht, Kinder Gottes zu werden, ..." (Joh 1,11)

Der zweite Weg Jesu sei der Weg der rückhaltlosen Selbsthingabe bis zum Tod am Kreuz - zu unserer Erlösung, zu unserem Heil.

Der dritte Weg Jesu sei der Weg seines Erlösungswerkes, gegenwärtig in der Kirche und den Sakaramenten, v.a. in der Eucharistie: "Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird." Jesus werde gegenwärtig im eucharistischen Mahl, er gebe uns darin Anteil an seinem Erlösungswerk und enge Gemeinschaft mit ihm selbst. Zugleich liefere er sich aus - ganz klein, ganz schwach, schutzlos, von vielen nicht erkannt, nicht verstanden, nicht geglaubt; von einigen als "nur ein Stück Brot" verhöhnt, verspottet, mißbraucht, unwürdig empfangen. All das nehme Jesus in Kauf, bereit, diesen Preis zu zahlen, um bei denen, die ihn lieben, anzukommen.

Die Eucharistie sei eine starke Kraftquelle, die helfe, wie Petrus dem Ruf Jesu zu folgen: Dann folge mir nach! "Geh den Weg der Selbstaufgabe, der Ganzhingabe, den ich dir vorausgegangen bin in der Kraft der Liebe, die ich selber bin. Die Welt wird dich für verrückt erklären, nicht verstehen, aber dieser Weg wird dich erfüllen, glücklich machen, zum wahren Leben führen."

Jesu Wort: "Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird" stehe im diametralen Kontrast zur Welt, die nicht sage "Mein Leib für Euch", sondern "Mein Bauch gehört mir." Dieses Schlagwort der Abtreibungskampagne der 70er Jahre beschreibe das Gegenteil von dem, was Jesus uns vorgelebt hat: Jesus sterbe selbst, damit andere das Leben in Fülle haben. Bei einer Abtreibung töte ein Mensch einen anderen, um - angeblich - selbst besser leben zu können.

Wer Gott liebe und Jesus nachfolge, sehe in jedem Menschen das von Gott geliebte Geschöpf. Jedes Menschenleben sei heilig von der Zeugung, von der Verschmelzung von Samenzelle und Eizelle an, bis zum natürlichen Tod, der nicht aktiv vorzeitig herbeigeführt werden dürfe, sagte der Prediger. Zu jedem menschlichen Leben habe Gott bereits sein irreversibles Ja gesagt. Der einzig legitime Ort für die Zeugung eines Menschen sei die liebende Begegnung von Mann und Frau, nicht das sterile Labor eines Wissenschaftlers.

Zur Kundgebung in der Festhalle "Emichsburg" konnte Diözesanvorsitzender Rolf Schäfer, Ludwigshafen-Oggersheim, die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB, Frankenthal, als Festreferentin begrüßen. Frau Prof. Böhmer sprach zum Thema: "Was ist der Mensch? Die gesellschaftpolitische Herausforderungen der Humangenetik und die Antwort einer Christin in der Politik." Sie führte u.a. aus:

Die raschen Fortschritte in Bio- und Gentechnologie sowie Medizin - die Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes, die Frage der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen, die Präimplantationsdiagnostik, das Klonen von Tieren und Menschen, die Frage der passiven und aktiven Sterbehilfe - und die mit ihnen verbundenen Hoffnungen und Erwartungen führten zu einer Debatte über Leben und Tod, über das Menschsein und unsere Werte. Die Frage: "Was ist der Mensch?" werde neu gestellt.

Jede dieser Entwicklungen in der Bio- und Gentechnologie, aber auch in der Medizin, sei von großer Komplexität. Dennoch gehe es im Kern um die Fragen: Was ist menschliches Leben, wann beginnt es, und wie kann es geschützt werden? "Der Kompass in dieser Debatte muss die Unverfügbarkeit menschlichen Lebens sein, und zwar an seinem Anfang und an seinem Ende. Der Beginn des Lebens ist eindeutig bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle anzusetzen", sagte Frau Böhmer wörtlich.


Die vollbesetzte Emichsburg

Jede Entkopplung von Lebensbeginn, Lebensrecht und Menschenwürde habe den Charakter der Willkür. Wer gestern den 12. Tag nach der Befruchtung zum Tag der Schöpfung erklärt, nenne heute den 14. oder 16. Tag. Unsere Verfassung verpflichte "alle staatliche Gewalt", die Würde des Menschen zu "achten und zu schützen" (Art 1). Dieser Aufgabe müßten wir uns stellen.

Die Fortschritte naturwissenschaftlicher und medizinischer Forschung verführten darüberhinaus dazu, die eigentliche Grundlage menschlichen Glücks aus den Augen zu verlieren: die Nächstenliebe. Menschliche Zuwendung und Nächstenliebe vollziehe sich heute nicht nur im Privaten, zwischen Freunden und Verwandten, sondern könne zunehmend als Beruf und Berufung verstanden werden. Für Seelsorger, Ärzte, Krankenschwestern und Hebammen habe das immer schon gegolten. Es gelte aber auch für die neuen ehrenamtlichen und professionellen Helfer wie Schwangerschaftskonfliktberaterinnen oder Sterbebegleiter. Diese "Professionalisierung" könne die private Zuwendung keinesfalls ersetzen. Wir müßten aber erkennen, dass sie heute unverzichtbar ist. Hier liege eine große politische Herausforderung: die Bereiche zu identifizieren, in denen Mangel herrscht; und zwar nicht allein Mangel an Medikamenten und medizinischen Verfahren, sondern v.a. an Zuwendung, Aufklärung und Betreuung.

Auch jeder einzelne Bürger sei in den Fragen über den Schutz des Lebens und die menschliche Würde gefordert. So wie die Kolpingsfamilien im Bistum Speyer 2001 sich mit beinahe 9000 Unterschriften gegen den Mißbrauch in der Humangenetik und das sogenannte therapeutische Klonen ausgesprochen haben, müßten sich die Bürger auch in anderen Fragen für das menschliche Leben einsetzen. Bei der Präimplantationsdiagnostik gehe es zum Beispiel um eine Auswahl, eine Selektion, von Embryonen, aber auch um ihre vermeintliche "Verbesserung", ihre genetische "Optimierung". Unter dem Beifall der Zuhörer sagte die Referentin: "Das dürfen wir nicht zulassen!" Wo es um den Schutz des menschlichen Lebens geht, müsse also klar und deutlich werden: "Es gilt, das Leben zu wählen, nicht auszuwählen."


im Bild: Frau Dr.Maria Böhmer, Rolf Schäfer, Präses Andreas König

Prof. Böhmer nahm abschließend auch Stellung zum neuen Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach eine Ärztin den Unterhalt für ein schwerstbehindertes Kind bezahlen muß, weil sie Fehlbindungen während der Schwangerschaft übersehen hat. In Kenntnis dieser Fehlbildungen hätten die Eltern das Kind abtreiben lassen. Hier würde de facto ein Kind zum Schadensfall erklärt. Frau Böhmer folgerte, Handeln des Gesetzgebers sei dringend geboten. Es müsse klargestellt werden, daß eine Abtreibung nicht wegen der Behinderung eines Kindes rechtmäßig sei, sondern nur aufgrund der Gefährdung der Mutter. Es müsse sowohl das Recht, das Spätabtreibungen erlaube, sowie das Haftungsrecht geändert werden, so daß gegen Ärzte nicht mehr ein Anspruch auf Schadensersatz durchgesetzt werden kann. Ärzte würden nach dem BGH-Urteil jetzt unter Druck gesetzt, im Zweifel zur Abtreibung zu raten. Dies müsse verhindert werden. Die finanziellen Nachteile, die Eltern eine behinderten Kindes entstehen, müßten aber ausgeglichen werden. Die Eltern hätten Anspruch auf die solidarische Unterstützung der Gesellschaft. Der Gesetzgeber dürfe die Eltern hier nicht allein lassen. Die pränatale Diagnostik müsse mit einer vorausgehenden Beratung durch einen Arzt verbunden sein. Böhmer forderte, ein gutausgebautes Netz von genetischen Beratungsstellen zu schaffen, so daß Eltern über die Folgen und Konsequenzen aus pränataler Diagnostik umfassend aufgeklärt werden können. Beratung diene dem Leben.

Gottesdienst und Kundgebung wurden musikalisch gestaltet von der Kolpingkapelle Oggersheim. Diözesanpräses König dankte der Kolpingsfamilie Bockenheim und Gemeindererentin Bernadette Schäfer für die großartige Organisation und die vorbildliche Gastfreundschaft.